Transparenz...

 

...war und ist uns Züchtern der kontrollierten Retromopszucht innerhalb der ZG Retromops schon immer oberstes Gebot. Transparenz ist somit auch Auslöser und Grund von Artikeln wie "Mops und Genetik", "Zucht" oder "Zuchtweg" oder Blogbeiträgen wie den zum Thema Gentests. Und weil sowohl das Internet wie auch ein Blatt Papier geduldig sind und viel zu selten Gehörtes oder Gelesenes hinterfragt wird, war es mir persönlich stets wichtig, die von unserer Züchtergemeinschaft aufgestellten Thesen, Fakten und Behauptungen nachprüfbar zu belegen. Deswegen haben wir zu keiner Zeit einfach nur "behauptet", sondern stets auch "belegt".

 

Das Verb "belegen" entlehnt sich von dem Substantiv "Beleg" und wenn man dessen Bedeutung hinterfragt, erhält man Synonyme wie "Beweis", "Nachweis", "Quelle" oder "Dokument". Die Welt wäre um einiges ärmer an Lügen, Gerüchten und Fakenews und damit sicherlich um vieles Besser, wenn viel mehr Menschen weniger "glaubten" als vielmehr "nachfragten" - insbesondere nach Belegen für irgendwelche Behauptungen... Die gilt ausnahmslos für alle Lebensbereiche!

 

Schwierig wird es natürlich, wenn es um Spezialgebiete geht, von denen man als Außenstehender wenig bis gar keine Ahnung hat. Allzu leicht glaubt man dann das, was einem - oberflächlich betrachtet - "ganz gut in den Kram passt" oder "was man nur allzu gern glauben möchte!" Und meistens wird auch noch dem geglaubt, der am lautesten kräht - Fakten? Fehlanzeige!

 

- Vor diesem Hintergrund habe ich meine Ausführungen zu Zucht und Genetik ganz bewusst immer so formuliert, dass sie auch für den Laien verständlich und nachvollziehbar - mehr noch: auch nachprüfbar - sind! 

 

- Vor diesem Hintergrund wurde beispielsweise auch unsere Zuchtordnung vom Tage des Inkrafttretens an veröffentlicht, damit wirklich auch Jeder die Möglichkeit hat sich darüber zu informieren, was unsere Züchtergemeinschaft im Rahmen der Zuchtzulassungsentscheidung für Überlegungen anstellt, was wir testen und untersuchen und welche Pflichten ansonsten dem einzelnen Züchter obliegen.

 

- Und vor diesem Hintergrund haben wir vom ersten Tag an unseren Zuchtweg der diskontinuierlichen, nicht terminalen Kreuzungszucht wahrheitsgemäß offen gelegt! 

 

Und obwohl die Websites unserer Züchtergemeinschaft - allen voran die, die Sie gerade lesen - mit Sicherheit mit Abstand zu den ausführlichsten, erklärendsten und tranparentesten Züchterseiten im WorldWideWeb gehören (ja, Sie dürfen gerne einmal nach Vergleichbarem suchen....), werden immer wieder die abstrusesten Dinge zum Thema Verbandszucht, Kreuzungszucht, Zuchtzulassungskriterien pp.  "unters Volk gestreut".... Und somit dienen Artikel und Beiträge wie die eingangs von mir erwähnten auch dazu, derartige Fakenews zu entlarven.  

 

In dem Zusammenhang möchte ich einmal erläutern, was es mit unserer Züchtergemeinschaft für den Retromops (ZG Retromops) auf sich hat:

 

Unsere Züchtergemeinschaft hat sich erstmals im Jahre 2008 - damals noch unter dem Namen "Züchterkreis für den Retromops (ZKR)" - formiert. Wir haben uns aus rein organisatorischen Gründen seinerzeit nicht für die Gründung eines (Zucht)Vereins entschieden, was aber nicht heißt, dass wir als Züchtergemeinschaft damit ein "recht- und pflichtenloses Trüppchen" sind, die "irgendwie frei nach Schnauze und persönlicher Stimmung willkürlich" agieren. 

 

Nein, unsere Züchtergemeinschaft war von Tag ihrer Gründung an eine Gesellschaft Bürgerlichen Rechts - GbR -, die nicht gewinnorientiert arbeitet. Damit unterliegen wir dem deutschen Gesellschaftsrecht und den hierzu vom Gesetzgeber erlassenen Regeln!   

Für Zuchtverband und Züchtermitglieder (die damit nichts anderes als Gesellschafter sind), gelten daher grundsätzlich - sofern nicht im Einzelfall etwas anderes beschlossen wurde - die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), namentlich §§ 705 ff BGB. Und das, ob wir wollen oder nicht, denn immer wenn sich Personen mit einem gemeinsamen Ziel zusammenfinden (hier: Verbesserung der Rasse Mops, vgl. auch § 1 der Zuchtordnung), greifen kraft Gesetzes die vorgenannten Vorschriften.  

 

 

Im Einzelnen bedeutet das z.B.:

 

Geschäftsführung

Gemäß § 709 Abs. 1 BGB gilt für eine GbR die sogenannte Gesamtgeschäftsführung, d.h. die einzelnen Gesellschafter führen die Geschäfte der GbR grundsätzlich gemeinsam und treffen intern grundsätzlich auch gemeinsame Entscheidungen. Allerdings kann die Geschäftsführung auf einzelne Gesellschafter unter Ausschluss der übrigen übertragen (§ 710 BGB) oder jedem Gesellschafter einzeln eingeräumt (§ 711 BGB) werden. 

 

So bestimmt beispielsweise § 12 unserer Zuchtordnung, dass die Zuchtbuchführung und damit auch die grundsätzlichen Handlungen des reinen Zuchtgeschehens der Zuchtleitung  - ggfs. in Zusammenwirken mit den Zuchtwarten  (vgl. insoweit § § 6 Abs. 2) - vorbehalten sind. Das gilt z.B. für die Entscheidung über die Zuchtzulassung einzelner Tiere, die Ausstellung von Zuchtpapieren oder ähnliches. Natürlich dürfen derartige Entscheidungen nicht willkürlich getroffen werden, sondern haben sich an den Vorschriften der Zuchtordnung zu orientieren, die ja vorgeben, welche Untersuchungen für eine Zuchtzulassung vorgesehen sind bzw. welche Kriterien dazu führen, dass ein Hund von der Zucht ausgeschlossen ist. 

 

Hierzu ein konkretes Beispiel: Die Zuchtleitung darf - ja sie muss sogar - einen Hund von der Zucht ausschließen, wenn sich herausstellt, dass bei dem Tier einer der in § 9  aufgeführten Zuchtausschließungsgründe vorliegt. Ein Zuchtausschluss mit der Begründung "Och, das Beige des Fellkleides ist mir persönlich aber zu dunkel" ist dagegen nicht von den Vorschriften der Zuchtordnung gedeckt und wäre daher NICHT zulässig! Eine solche Entscheidung würde einer gerichtlicher Überprüfung somit nicht stand halten!

 

Vertretungsmacht

Die Vertretungsmacht folgt gemäß § 714 BGB grundsätzlich der Geschäftsführungsbefugnis. Mit anderen Worten: die Gesellschafter einer GbR sind grundsätzlich nur gemeinsam zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Sie können allerdings abweichende Vereinbarungen treffen, etwa Einzelvertretungsmacht. Hier wiederum geschehen, soweit Zuchthandlungen der GbR als solche betroffen sind. Insoweit vertritt die (geschäftsführende) Zuchtleitung die Gesellschaft auch nach außen.

 

Auch hierfür ein Beispiel: Kurz nachdem die Zuchtleitung Zuchtpapiere für die Welpen des Züchters XY ausgestellt hat, wird bekannt, dass sich ein Fehler in den Papieren eingeschlichen hat. Die Zuchtleitung muss in so einem Fall die Papiere von den Welpenkäufern zurückfordern, um den Fehler in den Urkunden zu berichtigen, d.h., in so einem Fall wird die Züchtergemeinschaft von der Zuchtleitung vertreten. 

 

Gesellschafterbeschlüsse

Entscheidungen der GbR erfolgen in der Regel durch einstimmigen Beschluss ihrer Mitglieder § 709 Abs. 1 BGB. Zwingend notwendig sind sie z.B. bei Änderungen des Gesellschaftsvertrags.

 

Haftung der Gesellschafter

Die GbR gehört zu den sogenannten Personengesellschaften, d.h. alle Gesellschafter haften jeweils mit ihrem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft (z.B. Steuerschulden). Im Gesellschaftervertrag (Innenverhältnis) können Sonderregeln vereinbart werden. Übrigens: Damit existieren für eine GbR durchaus in einigen Bereichen deutlich strengere Regelungen, als sie für einen Verein (e.V.) gelten!

 

Sofern Sie sich fragen, wie es bei einer nicht gewinnorientierten GbR zu einem Steuerbezug kommen kann: Unser Zuchtverband hat - wenn auch geringe - Einnahmen und zwar die Gebühren, die die Züchter für die Zuchtzulassung ihrer Hunde oder die Ausstellung von Zuchtpapieren entrichten. Demgegenüber stehen Ausgaben, wie der Druck der Papiere (Hardware, Software) u.a.. Was an Einnahmen "übrig bleibt", muss selbstverständlich dem Finanzamt mitgeteilt und versteuert werden. Nicht anders wäre es übrigens, würden wir unseren Zuchtverband in Vereinsform führen. 

 

 

Wie Sie sehen: Die ZG Retromops ist also eine Personengesellschaft, für die strenge gesetzliche Regelungen bis hin zur Haftung der Mitglieder existieren.  

 

Birgit Schröder, Zuchtleitung ZG Retromops

 

 

P.S.: Das schöne Foto von Retromops Mads stammt übrigens von Jennie Overmeier. Vielen Dank dafür!

 

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